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   LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11.3 KLs, 2070 Js 32640/11 - 3 KLs   

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https://dejure.org/2014,32339
LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11.3 KLs, 2070 Js 32640/11 - 3 KLs (https://dejure.org/2014,32339)
LG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11.3 KLs, 2070 Js 32640/11 - 3 KLs (https://dejure.org/2014,32339)
LG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2070 Js 32640/11.3 KLs, 2070 Js 32640/11 - 3 KLs (https://dejure.org/2014,32339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Kostentragung, Nebenkläger, Bindungswirkung, Kostengrundetnscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10

    Bindung eines Rechtspflegers an eine bestandskräftige und fehlerhafte und grob

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11
    Die Kosten der Beteiligung des Nebenklägers sind gem. § 472 Abs. 1 S.1 StPO vom Angeklagten zu erstatten, wenn er wegen der Tat verurteilt wird, andernfalls trägt sie nach allgemeinen Grundsätzen der Nebenkläger selbst; keinesfalls dürfen seine Auslagen der Staatskasse überbürdet werden (Karlsruher Kommentar zur StPO, 7.Auflage, § 472 Rn. 2; (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 53.Auflage, Rn. 3, m.w.N.; LG Koblenz AGS 2011, 353 f. u. schon Beschl. v. 6.2.2006 - 1 Qs 40/06.
  • LG Koblenz, 06.02.2006 - 1 Qs 40/06

    Kostentragung bei Freispruch des Angeklagten: Kosten und Auslagen des

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11
    Die Kosten der Beteiligung des Nebenklägers sind gem. § 472 Abs. 1 S.1 StPO vom Angeklagten zu erstatten, wenn er wegen der Tat verurteilt wird, andernfalls trägt sie nach allgemeinen Grundsätzen der Nebenkläger selbst; keinesfalls dürfen seine Auslagen der Staatskasse überbürdet werden (Karlsruher Kommentar zur StPO, 7.Auflage, § 472 Rn. 2; (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 53.Auflage, Rn. 3, m.w.N.; LG Koblenz AGS 2011, 353 f. u. schon Beschl. v. 6.2.2006 - 1 Qs 40/06.
  • KG, 12.01.2011 - 5 W 50/10
    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11
    Gemäß der Entscheidung des KG Berlin, Beschluss vom 12.01.011 - 5 W 50/10 - RVGReport 2011, 83 - " ...entfaltet eine offenkundig gesetzwidrige Kostenentscheidung trotz ihrer Bestandskraft keine Bindungswirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15

    Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen

    Der Staatskasse dürfen die Auslagen des Nebenklägers in keinem Fall überbürdet werden (LG Koblenz, Beschluss vom 11.06.2014 - 3 KLs 2070 Js 32640/11 -, juris Rn. 2; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 472 Rn. 3- 5; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 472 Rn. 3; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 472 Rn. 2).

    Vertreten wird, dass eine offenkundig gesetzwidrige Kostengrundentscheidung ungeachtet ihrer Bestandskraft keine Bindungswirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren entfalten könne (LG Koblenz, Beschluss vom 11.06.2014 - 3 KLs 2070 Js 32640/11 -, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2011 - 5 W 50/10 -, juris Rn. 14-15).

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